So können Sie Ihr Haus und Grundstück vor eindringendem Sickerwasser schützen

  • Lassen Sie die Durchlässigkeit Ihres Bodens und den Grundwasserstand im Rahmen einer Baugrunduntersuchung von einem Sachverständigen prüfen. Befragen Sie auch Ihre Nachbarn zu ihren Erfahrungen mit dem Baugrund.
  • Wenn Ihnen ein gut sickerfähiger, zum Beispiel sandiger Boden attestiert wurde, reicht in der Regel ein einfacher Bitumenanstrich der Wände als Mindestabdichtung auf Kellerebene. Gegen zeitweise aufstauendes Sickerwasser ist eine Schwarzabdichtung zu empfehlen.
  • Kontrollieren Sie in regelmäßigen Abständen, ob die erdberührten Wände und die Kellersohle Ihres Gebäudes feucht sind.
  • Informieren Sie sich, ob Sohlen- und Kellerwandabdichtungen vorhanden sind und für welchen Lastfall diese ausgerichtet sind.
  • Prüfen Sie, ob bestehende Außenabdichtungen lückenlos und ohne Defekt sind. Sollte dies nicht der Fall sein, ist geboten, die Abdichtung zu erneuern.
  • Versehen Sie Rohrdurchführungen immer mit hochwertigem Dichtungseinsatz, so dass Hohlräume geschlossen sind.
  • Ergänzen Sie die Abdichtung Ihrer Gebäudehülle dann mit einer zusätzlichen Drainage, wenn Ihr Haus in Hanglage liegt.

In Anlehnung an StEB Köln 2016: Wassersensibel planen und bauen in Köln, Leitfaden zur Starkregenvorsorge für Hauseigentümer, Bauwillige und Architekten

Maßnahmen zum Schutz vor Sickerwasser im Detail

Sperren von der Seite oder von unten, weiße und schwarze Wanne: Erfahren Sie hier, was hinter den Begriffen steckt und welche dieser Abdichtungsmöglichkeiten wo zu empfehlen ist:

Die vertikale Abdichtung verhindert, dass Feuchtigkeit seitlich in das Bauwerk eindringt, die horizontale macht ein Eindringen von unten unmöglich. Beide Abdichtungen eignen sich nicht nur für Neubauten, sondern auch im Bestand. Hier sind die Maßnahmen jedoch mit einem erheblichen finanziellen und technischen Aufwand verbunden und sollten nur von Fachfirmen geplant und hergestellt werden. So muss für eine nachträgliche vertikale Außenabdichtung das Bauwerk außenseitig freigelegt und die beschädigte Mauer vorbehandelt werden. Als Abdichtungsstoffe kommen zum Beispiel Bitumenbeschichtungen und wasserdichte Kunststoffbahnen zum Einsatz. Eine spätere Horizontalabdichtung erfolgt unter anderem durch Injektionsverfahren. Bei diesen werden Abdichtungsstoffe mit einer Pumpe oder über einen Trichter in die Wand eingetragen.

Aufgepasst/// Wenn dichte Materialien im Spiel sind, kann es zu einem Konflikt zwischen dem Überflutungsschutz und der Wärmedämmung kommen. Achten Sie daher darauf, dass im wassergefährdeten Sockelbereich Ihres Gebäudes möglichst auf wassersaugende Dämmmaterialien wie Mineralwolle verzichtet wird. Hier empfehlen sich vielmehr Dämmstoffe aus Kunststoff, die nur wenig Wasser aufnehmen.

Liegt Ihr geplantes Gebäude in einem Gebiet, das durch Staunässe gefährdet ist? Dann sollten Sie erwägen, auf einen Keller zu verzichten. Wird er doch gebraucht, empfiehlt es sich, ihn mit einer „schwarzen“ oder „weißen Wanne“ zu umkleiden.

Wählen Sie die „schwarze Wanne“, wenn Sie den Keller als Warenlager, Wohn- oder Technikraum nutzen wollen. Bei dieser Außenabdichtung werden an alle erdberührten Bauteile Kunststoffbahnen oder Bitumen angebracht. Das angreifende Wasser drückt die Beschichtung fest an die Gebäudewände oder -sohle – und genau das sorgt für einen sicheren Schutz vor eindringendem Nass.

Dient der Keller nur als Abstellraum, ist die „weiße Wanne“ ausreichend. Bei dieser Abdichtungsvariante werden die Außenwände und die Bodenplatte der tiefliegenden Räume mit wasserundurchlässigem Beton abgedichtet. Das gelingt wegen möglicher Dehnfugen allerdings nicht komplett wasserdicht.

Aufgepasst /// Die nachträgliche Abdichtung eines Kellers gegen drückendes Stauwasser ist sehr aufwändig. Zunächst muss herausgefunden werden, welchen Weg sich das Wasser ins Gebäude sucht. Sollten Fehlstellen an Rohrleitungen sowie Erosionsschäden vorhanden sein, ist vorab eine grundlegende Sanierung des Bauwerksockels unabdingbar.

Aufgepasst/// Architekten oder Planer mit der Berechtigung Bauanträge einzureichen, sind in der Regel dazu verpflichtet, den Bemessungswasserstand am Bauort einzuholen. Treten nachträglich Schäden auf, weil vorab keine Baugrundermittlungen durchgeführt wurden, werden diese haftungsrechtlich grundsätzlich als Planungsmangel gewertet. Hier kann der Eigentümer Schadensansprüche geltend machen.

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