So können Sie Ihr Haus und Grundstück vor eindringendem Sickerwasser schützen
- Lassen Sie die Durchlässigkeit Ihres Bodens und den Grundwasserstand im Rahmen einer Baugrunduntersuchung von einem Sachverständigen prüfen. Befragen Sie auch Ihre Nachbarn zu ihren Erfahrungen mit dem Baugrund.
- Wenn Ihnen ein gut sickerfähiger, zum Beispiel sandiger Boden attestiert wurde, reicht in der Regel ein einfacher Bitumenanstrich der Wände als Mindestabdichtung auf Kellerebene. Gegen zeitweise aufstauendes Sickerwasser ist eine Schwarzabdichtung zu empfehlen.
- Kontrollieren Sie in regelmäßigen Abständen, ob die erdberührten Wände und die Kellersohle Ihres Gebäudes feucht sind.
- Informieren Sie sich, ob Sohlen- und Kellerwandabdichtungen vorhanden sind und für welchen Lastfall diese ausgerichtet sind.
- Prüfen Sie, ob bestehende Außenabdichtungen lückenlos und ohne Defekt sind. Sollte dies nicht der Fall sein, ist geboten, die Abdichtung zu erneuern.
- Versehen Sie Rohrdurchführungen immer mit hochwertigem Dichtungseinsatz, so dass Hohlräume geschlossen sind.
- Ergänzen Sie die Abdichtung Ihrer Gebäudehülle dann mit einer zusätzlichen Drainage, wenn Ihr Haus in Hanglage liegt.
In Anlehnung an StEB Köln 2016: Wassersensibel planen und bauen in Köln, Leitfaden zur Starkregenvorsorge für Hauseigentümer, Bauwillige und Architekten
Maßnahmen zum Schutz vor Sickerwasser im Detail
Sperren von der Seite oder von unten, weiße und schwarze Wanne: Erfahren Sie hier, was hinter den Begriffen steckt und welche dieser Abdichtungsmöglichkeiten wo zu empfehlen ist:
Aufgepasst/// Architekten oder Planer mit der Berechtigung Bauanträge einzureichen, sind in der Regel dazu verpflichtet, den Bemessungswasserstand am Bauort einzuholen. Treten nachträglich Schäden auf, weil vorab keine Baugrundermittlungen durchgeführt wurden, werden diese haftungsrechtlich grundsätzlich als Planungsmangel gewertet. Hier kann der Eigentümer Schadensansprüche geltend machen.