Ist mein Gebäude durch Rückstau aus dem Kanal gefährdet?
- Befinden sich in Ihrem Haus Ablaufstellen wie Waschbecken, Bodenabläufe und Toiletten, die unterhalb der Rückstauebene liegen, also unter der Gehwegoberkante vor ihrem Haus?
- Haben Sie Waschmaschinen, Heizungen oder Sanitäreinrichtungen, die unterhalb der Rückstauebene angeschlossen sind?
- An außen liegenden Kellertreppen oder Tiefgaragenzufahrten befindet sich ein Bodenablauf, der an den Kanal angeschlossen ist?
- Ihre Dachflächen oder andere Entwässerungseinrichtungen oberhalb der Rückstauebene entwässern
über eine Rückstausicherung? - Verfügt Ihr Gebäude über Reinigungsöffnungen und Schächte unterhalb der Rückstauebene?
Quelle: Stadtentwässerungsbetriebe (StEB) Köln 2016: Wassersensibel planen und bauen in Köln, Leitfaden zur Starkregenvorsorge für Hauseigentümer, Bauwillige und Architekten
/// Wenn Sie eine oder mehrere dieser Fragen mit „Ja“ beantwortet haben, sollten Sie umgehend handeln.
Auch wenn Ihr Haus weder nah am Wasser gebaut ist, noch am Ende einer abschüssigen Straße liegt – es besteht trotzdem Gefahr durch Starkregen! Denn dieser sorgt mitunter dafür, dass die öffentliche Kanalisation kurzfristig überlastet ist. Dann flutet das Regenwasser die Kanalisation und staut bis auf die Straßenoberfläche ein, der so genannten Rückstauebene. Die Folge: Es drückt zu den angeschlossenen Grundstücken zurück und läuft über angeschlossene Ablaufstellen wie Waschbecken, Toiletten, Duschen oder Waschmaschinen in die Gebäudeteile. Doch davor kann man sich schützen: Sofern alle Ablaufstellen, die tiefer als die Rückstauebene liegen mit einer Abwasserhebeanlage (Pumpe) oberhalb der Rückstauebene angeschlossen sind, kann eine Überschwemmung, die aus dem Kanal kommt, verhindert werden. In älteren Häusern fehlt häufig eine entsprechende Sicherheitsvorkehrung, obwohl diese gesetzlich vorgeschrieben ist. Wer unsicher ist, ob seine Immobilie vor Rückstau geschützt ist, sollte dies umgehend prüfen lassen, denn für solche Schäden kommt der Eigentümer selbst auf. Städte und Kommunen übernehmen keine Haftung!
Aufgepasst /// Die Erstellung und Änderung von Entwässerungsanlagen muss genehmigt werden. Sprechen sie ihren Fachbetrieb oder die Entsorgungsbetriebe Lübeck direkt darauf an.
/// Prüfen Sie, ob es in Ihrem bestehenden oder geplanten Haus zu Rückstau von Wasser aus dem Kanal kommen kann. Folgende Checkliste hilft Ihnen dabei, planerische und bauliche Schwachstellen zu erkennen. Außerdem erhalten Sie Anregungen, worauf Sie in Sachen Rückstausicherung achten sollten.